1.

Die Kanzlei Boerschmann & Kuhn ist sowohl als Verteidiger von einzelnen Personen, als auch als Vertreter von Firmen, die von einem Strafverfahren betroffen sind, tätig.

Strafverfahren sind schnell und gerne im Blick der Öffentlichkeit. Im Rahmen der Strafverteidigung ist es insoweit nicht nur von Relevanz, ob eine oder welche Strafe ausgesprochen wird, wichtig ist ebenso – und das nicht nur für Unternehmen – inwieweit das Verfahren in der Öffentlichkeit Resonanz findet.

Gerade im Bereich des unternehmensbezogenen Strafrechts ist die Entscheidung zwischen bestmöglicher streitiger Verteidigung oder einer geräuschlosen wie konfliktfreien Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden von besonderer Bedeutung.

Für eine gute Strafverteidigung gibt es kein Patentrezept; hier erarbeiten wir mit Ihnen und unserer Erfahrung gemeinsam eine individuelle Lösung.

2.

Ich bin der Auffassung, dass sich unser Rechtssystem – und damit unsere Gesellschaft – unter anderem danach zu messen hat, wie es mit den Menschen umgeht, die sich unserem gemeinsamen System widersetzen.

Der Strafverteidiger hat in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte der Beschuldigten und Angeklagten beachtet und befolgt werden. Unser Rechtssystem muss es leisten können, dass jeder Mensch, egal welchen Fehler er vielleicht begangen hat, so verteidigt wird, dass seine individuellen Rechte gewahrt bleiben. Das macht unser Rechtssystem erst gerecht.

Für mich ist der respektvolle und hilfreiche Umgang mit denen, die sich möglicherweise strafbar gemacht haben, besonders wichtig. In der Öffentlichkeit sind das die Personen, die regelmäßig keinerlei Lobby mehr haben. Daher ist es meines Erachtens um so wichtiger, dass Ihr Anwalt – ungeachtet vom konkreten Vorwurf – für seinen Mandanten einsteht und kämpft. Das mache ich aus Überzeugung. Das ist meine Leidenschaft.

3.

Strafrecht

Die Bereiche des Strafrechts sind vielfältig. Neben dem allgemeinen Strafrecht, von der Körperverletzung über den Diebstahl bis hin zu Betrug und Untreue, liegt ein Großteil unserer Tätigkeit im Wirtschafts– und Steuerstrafrecht, dem Betäubungsmittelstrafrecht und Jugendstrafrecht. Als Schwerpunkte haben sich das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht herausgebildet; freilich ohne dass das allgemeine Strafrecht deshalb vernachlässigt wird.

Im Bereich des unternehmensbezogenen Strafrechts sind wir als Verteidiger von einzelnen Personen ebenso tätig wie als Vertreter von Firmen, die von einem Strafverfahren betroffen sind. Strafverfahren sind schnell und gerne im Blick der Öffentlichkeit. Gerade im Bereich des Unternehmensbezogenen Strafrechts ist die Entscheidung zwischen bestmöglicher streitiger Verteidigung und geräuschloser Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden von besonderer Bedeutung. Es gibt kein Patentrezept; hier erarbeiten wir mit Ihnen und unserer Erfahrung gemeinsam individuelle Lösungen.

Ordnungswidrigkeiten

Neben dem Strafrecht vertreten wir auch bei Ordnungswidrigkeiten. Hier liegt der Fokus nicht allein bei den allseits bekannten Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit liegt hier ebenso in der Beratung und Verteidigung im Bereich von unternehmensbezogenen Ordnungswidrigkeiten.

 

4.

Im Rahmen der Strafverteidigung ist es nicht nur von Relevanz, ob eine oder welche Strafe ausgesprochen wird, wichtig ist ebenso – und das nicht nur für Unternehmen – inwieweit das Verfahren in der Öffentlichkeit Resonanz findet.

Es gibt auch ein Leben jenseits eines Strafverfahrens. Daher ist es enorm wichtig, nicht aus den Augen zu verlieren, dass der Ruf einer Person oder eines Unternehmens im Rahmen eines Strafverfahren möglichst wenig Schaden davon trägt.

Dies hat auch für unseren Umgang mit der Presse Konsequenzen. Erfolge in der Öffentlichkeit darzulegen wäre zwar in unserem Interesse, aber nicht im Interesse des Mandanten.

Daher finden Sie hier im Weiteren keine Fallbeschreibungen.

5.

Was tun bei?

6.

Einige Fragen werden uns immer wieder gestellt. Der Großteil dieser Fragen können von uns letztendlich natürlich lediglich in einem persönlichen Gespräch für den konkreten Fall zu beantworten.

Einige grundsätzliche und allgemeine Antworten finden Sie zu Ihrer Orientierung aber bereits hier im Folgenden.

 

 

7.

Die Polizei steht vor der Türe; es werden Fragen gestellt. Es soll durchsucht werden. Die Festnahme droht Ihnen oder einem Bekannten – was sollen Sie nun tun?

Im Folgenden werden Ihnen für derartige Fälle sinnvolle Verhaltensweisen ans Herz gelegt.

 

8.

Titus Boerschmann ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei.

Zuvor war er von 2008 bis 2017 mit Dr. Thomas Kuhn in der Sozietät Boerschmann & Kuhn verbunden.

Titus Boerschmann ist seit 2008 ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Im Jahr 200X erfolgte die Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht.

 

9.

Registereintrag:

Eintragung im Partnerschaftsregister.
Registergericht:Amtsgericht München
Registernummer: PR 1786

Umsatzsteuer:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE —- —-

Aufsichtsbehörde:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 3380331 München
http://www.rak-muenchen.de

 

10.