Strafrechtliche Beratung und Verteidigung verlangt den Mandanten oder das betreute Unternehmen im Zentrum eines Geflechts aus strafrechtlichen, steuer- und verwaltungsrechtlichen, sozialen, privaten und psychischen Wechselwirkungen zu begreifen.

  • Bei der Betreuung von Personen sind neben der rein fachlich-strafrechtlichen Verteidigung die privaten, wirtschaftlichen oder beruflichen Folgen des Strafverfahrens zu berücksichtigen.
  • Bei der Betreuung von Unternehmen stehen steuerrechtliche und gewerberechtliche Probleme oft ebenso im Fokus wie das Straf- oder Bußgeldverfahren.
  • Bei Zwangsmaßnahmen – angefangen bei der Hausdurchsuchung und der Beschlagnahme bis hin zur Arretierung des Vermögens und der Untersuchungshaft – ist diesen wegen ihrer existenzbedrohenden Auswirkungen schnell und effektiv entgegenzutreten.

Vor diesem Hintergrund entwickelt die Kanzlei für natürliche Personen, wie für Unternehmen, eine individuell angepasste, kompetente, umfassende und – einzelfallbezogen – eine geräuschlose oder streitige Verteidigungsstrategie und setzt sie effektiv ins Werk.

Besondere Beachtung findet bei präventiver Beratung die Konfliktvermeidung.

Wenn strafrechtliche Risikolagen durch die Schaffung von Compliance-Strukturen, durch Beratung und Risikoevaluierung vermieden werden können, ist dies allemal besser, als wenn die Folgen der Verwirklichung des strafrechtlichen Risikos behandelt werden müssen.