Die Polizei steht vor Ihrer Tür und möchte durchsuchen. Was tun?

Erstens: Ruhe bewahren. Es macht keinen Sinn, sich der Polizei körperlich zu widersetzen. Informieren Sie stattdessen sofort Ihren Rechtsanwalt.

Zweitens: Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lesen Sie ihn sorgfältig durch. Dem Beschluss können Sie entnehmen, warum und was gesucht wird.

Es kann sinnvoll sein, der Polizei zu helfen. Im Regelfall sind Sie auf die Durchsuchung nicht vorbereitet und die Polizei wird über kurz oder lang ohnehin finden, wonach sie suchen. Um zu vermeiden, dass im Rahmen einer ausführlichen Durchsuchung weitere Straftaten bekannt werden, kann es sinnvoll sein, der Polizei mitzuteilen, wo sich die gesuchten Gegenstände befinden. Kurz gesagt: Vermeiden Sie Zufallsfunde.

Es mag zwar sinnvoll sein, das Gesuchte auszuhändigen – aber es kann auch ein Fehler sein. Deshalb ist die beste Vorgehensweise: Rufen Sie einfach sofort Ihren Anwalt an und lassen Sie ihn mit der Polizei reden – auch im Notfall, wenn die Polizei in der Wohnung steht. Auch in dieser Situation haben Sie das Recht auf ein vertrauliches Telefonat mit Ihrem Anwalt.

Drittens: Es gibt auch den Fall einer Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss. Hier wird die Polizei tätig, wenn sie „Gefahr im Verzug“ annimmt. Lassen Sie sich in aller Ruhe erklären, warum und was gesucht wird. Auch hier gilt es, Zufallsfunde zu vermeiden.

Viertens: Widersprechen Sie der Sicherstellung und bestehen Sie darauf, dass die konfiszierten Gegenstände „beschlagnahmt“ werden. Im Fall der Durchsuchung auf „Gefahr im Verzug“ sollten Sie zudem protokollieren lassen, dass Sie mit der Durchsuchung nicht einverstanden sind. Unterschreiben Sie jedoch nichts!

Sie befinden sich in einer absoluten Ausnahmesituation. Zurecht haben Sie das Gefühl, dass Sie das Geschehen nicht mehr komplett in der Hand haben. Vermeiden Sie hier unnötige Fehler!