Eine Selbstanzeige ist im Prinzip bei jeder Straftat möglich.

Bekannt ist die Selbstanzeige wegen seiner regelmäßig strafbefreienden Wirkung nur im Steuerstrafrecht – bei korrekter Selbstanzeige. Allerdings kann hier der kleinste Fehler verheerende Wirkung haben. Dabei gelten verschiedene Voraussetzungen. Beispielsweise darf die Tat noch nicht entdeckt sein.

Wenn Sie sich zum Thema Selbstanzeige ein Bild machen wollen, dann suchen Sie im Internet nach „§ 371 Abgabenordnung“. Sie werden schnell sehen, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht auf einen Bierdeckel passt. Sie sollte daher mit Bedacht und kompetenter Hilfe erstellt werden.