Im Notfall brauchen Sie einen Anwalt am nötigsten. Sofort, nicht erst „danach“.

Wenn bei Ihnen durchsucht wird, sie vor Ort vernommen werden sollen, Ihre Festnahme bzw. die eines Angehörigen oder Bekannten vollzogen wird, kontaktieren Sie uns sofort.

Sollten wir einen Telefonanruf nicht sofort beantworten können, sprechen Sie uns unbedingt Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf den Anrufbeantworter. Wir rufen so schnell wie möglich zurück.

Wenn Sie eine Mail mit Ihren Kontaktdaten senden, setzen wir uns unverzüglich mit Ihnen in Verbindung. Schreiben Sie in diesem Fall „Notfall“ in die Betreffzeile.

In jedem Fall gilt es, gegenüber der Polizei oder anderen Ermittlungsbehörden zu schweigen! Sprechen Sie in diesen Situationen lediglich mit Ihren Anwälten.