Erhalten Sie mit der Post einen „gelben Brief“, so könnte das Ihr Strafbefehl sein.
Ein Strafbefehl entspricht der öffentlichen Klage. Wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, steht der Strafbefehl mit seinem Inhalt – wohlgemerkt ohne Hauptverhandlung – einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Kurz gesagt: Die Strafe, die im Strafbefehl ausgeworfen wurde, steht dann fest.
Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, dürfen Sie Ihren Strafbefehl nicht rechtskräftig werden lassen. In diesem Fall besteht dringender Handlungsbedarf. Spätestens jetzt sollten Sie unbedingt einen Anwalt kontaktieren.